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Sachverständige und Präventionsmanagerin für Stalking und Intimpartnergewalt

Antje Skommodau

Fachgebiete:

Stalking und Intimpartnergewalt

Verstehen, einordnen ,schützen- Fachliche Orientierung für Hochrisikofälle

Stalking und Intimpartnergewalt stellen Familiengerichte regelmäßig vor die Herausforderung, Kindeswohl, Opferschutz und Umgangs- bzw. Sorgeentscheidungen unter besonderer Berücksichtigung möglicher Gefährdungslagen sorgfältig abzuwägen. Insbesondere im Kontext hoch konflikthafter Trennungen erfordert dies eine differenzierte fachliche Einordnung von Gewalt-, Kontroll- und Eskalationsdynamiken.

Mein Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere:

· die Erstellung strukturierter Gefährdungsanalysen bei häuslicher Gewalt und Stalking,

· die Einschätzung von Eskalations- und Wiederholungsrisiken,

· die Analyse kindeswohlrelevanter Belastungs- und Gefährdungsfaktoren,

· die Bewertung von Gewalt- und Kontrolldynamiken im familiengerichtlichen Kontext,

· die interdisziplinäre Risikoexpertise unter Einbeziehung aktenbasierter, psychologischer, kriminalistischer und opferschutzrelevanter Erkenntnisse.

Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage wissenschaftlich fundierter und strukturierter Verfahren der Risikoanalyse unter Berücksichtigung aktueller fachlicher Standards im Bereich Intimpartnergewalt und Stalking. Hierbei arbeite ich insbesondere mit dem strukturierten Risikoanalyseinstrument DYRIAS zur systematischen Einschätzung von Gefährdungs-, Eskalations- und Hochrisikokonstellationen im Bereich häuslicher Gewalt und Stalking.

Dabei werden insbesondere Erkenntnisse zu Hochrisikofaktoren, Trennungsgewalt, Nachtrennungsgewalt sowie den Auswirkungen auf Kinder und betreuende Bezugspersonen einbezogen.

Besondere Bedeutung kommt aus fachlicher Sicht der differenzierten Abgrenzung zwischen hochstrittigen Elternkonflikten und tatsächlichen Gewalt- bzw. Kontrollkonstellationen zu. Ziel der Begutachtung ist eine nachvollziehbare, methodisch transparente und am Kindeswohl orientierte fachliche Einschätzung bestehender Gefährdungslagen und Schutzbedarfe.

Die strukturierte Risikoanalyse kann Gerichte insbesondere bei Fragestellungen unterstützen hinsichtlich:

– Umgangsregelungen und Umgangsausschluss,
– begleitetem Umgang,
– Gefährdungsprognosen,
– Schutzmaßnahmen im familiengerichtlichen Verfahren,
– Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht,
– Einschätzung von Nachtrennungsgewalt und Stalking Dynamiken.

Die fachliche Arbeit orientiert sich dabei insbesondere an den Anforderungen des Kinderschutzes, des Opferschutzes sowie den Vorgaben der Istanbul-Konvention, insbesondere im Hinblick auf Gefährdungsanalyse und Risikomanagement bei häuslicher Gewalt.